Alljährlich hören wir in den Monaten Januar und Februar den vermehrten Einsatz von Kettensägen in der Landschaft. Grund dafür ist die Bestimmung des § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz, die es verbietet, Gehölze ab dem 1. März zu schneiden oder zu beseitigen. Also erfolgen in den nächsten Wochen allerorten wieder Pflegeschnitte an Straßenbäumen, Feldgehölzen und Wallhecken. Auch mancher alte Baumriese wird bei dieser Gelegenheit aufgrund tatsächlicher oder vermuteter Bruchgefahr sein vorzeitiges Ende finden.
Bei allem Bedauern über oft schwer verständliche Maßnahmen eröffnen sich dem Flechteninteressierten in diesen letzten Winterwochen einmalige Möglichkeiten, auch die sonst unzugänglichen Kronenbereiche ohne großen Aufwand näher zu untersuchen. Selbst die Entnahme von Belegmaterial stellt kein Problem dar, da das Absterben der Flechtenvegetation am gefällten Baum nur eine Frage der Zeit ist. Am heimischen Binokular können dann in aller Ruhe wichtige Artmerkmale von Makroarten verglichen werden, die an den unteren Stammbereichen oft nur mangelhaft entwickelt sind. Auch die Suche nach oft übersehenen Mikroarten an mitgebrachten Zweigen ist mit einem Heißgetränk in Reichweite meist erfolgreicher als im Gelände.
Wer bei der Bestimmung der gefundenen Arten Hilfe benötigt oder eine Artansprache bestätigt haben möchte, findet über unsere Kontaktadresse jederzeit mehrere offene Ohren und Augen. Viel Erfolg!